Gutachten
Wo kann ein Sachverständiger helfen?
- Bei einer unabhängigen, unparteilichen Beratung
- Wenn ein Schaden beurteilt oder ermittelt werden muss.
- Wenn ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt werden muss
(Letzteres sollte immer vorrangig angestrebt werden) - Wenn der tatsächliche Zustand einer Sache (z. B. zu Beweiszwecken) festgestellt werden soll.
Beispiele
- In ihrem Unternehmen ist Schädlingsbefall vorhanden, welchen sie selbst festgestellt haben. Sie wissen aber nicht, wie weit dieser sich ausgedehnt hat und haben keinen Überblick?
- Ihr Unternehmen wird regelmäßig kontrolliert und dennoch haben sie seit Langem Schädlingsbefall?
- Haben sie einen Schädlingsbefall festgestellt, nachdem sie ihre neue Wohnung oder ihr neues Haus bezogen haben?
- Haben sie Schädlingsbefall in ihrer Umgebung, sei es im Innen- oder Außengelände, um welchen sich niemand kümmert?
- Hat ein Mieter ihr Eigentum, sei es Wohnung oder Haus in einem katastrophalen Zustand hinterlassen, worin sich Schädlingsbefall entwickelt hat?
- Sind sie sich nicht sicher, ob ihr Dachbereich, wo Tauben genistet haben und aus welchem sie Wohnraum schaffen möchten, frei von Schädlingen, insbesondere Taubenzecken ist?
- Oder sie benötigen einfach nur ein aussagekräftiges Gutachten für sich und ihre Kunden, dass ihr Unternehmen schädlingsfrei ist?
Geschäftsführer Rüdiger Schmidt als Sachverständiger erstellt ihnen ein Gutachten, welchem, auch für den Laien, verständlich, durchschaubar und nachvollziehbar der Ist- und Soll-Status zu entnehmen ist!
Unter Rechtsprechungen bekommen sie einen kleinen Einblick in Gerichtsurteile.
Kontakt:
Neckargemünd: 06223 - 999181
Heidelberg: 06221 - 4358950
Mannheim: 0621 - 32539429
Mobil: 0152 - 24445725
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